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Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die auf der Website des BMFs einsehbaren Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen - abrufbar
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