AWV veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer eine Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage
Information der Bundessteuerberaterkammer vom 29.10.2015
Die Finanzverwaltung fordert in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von den steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft vor allem auch eine geordnete und sichere Belegablage. Insbesondere dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah erfolgt. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt. Wie sieht aber eine solche Verfahrensdokumentation aus, auf die die GoBD gesteigerten Wert legen?
Auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -ver-bänden, darunter die Bundessteuerberaterkammer, hat die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V.) eine Muster-Verfahrensdokumentation entwickelt, an der sich die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater orientieren können.
Die Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage findet sich unter: www.bstbk.de oder
auf den Internetseiten der AWV unter: http://www.awv-net.de/cms/front_content.php?idcat=286.