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Bayernweite Einführung der Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Auswirkungen auf die Vollmachtsdatenbank und Änderung der Steuernummern für betroffene Fälle

Auswirkungen auf die Vollmachtsdatenbank und Änderung der Steuernummern für von den Maßnahmen betroffene Steuerfälle

In einigen bayerischen Finanzämtern wurde im vergangenen Jahr die „Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)“ pilotiert. Im Zeitraum Ende 2021 bis Mitte 2024 soll die Umstrukturierung nun auch in den übrigen bayerischen Finanzämtern umgesetzt werden.

In der ÜVSt sollen weitgehend alle Fälle geführt werden, die ausschließlich Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nrn. 4-7 EStG (Überschusseinkünfte) beinhalten und bei denen keine Umsatzsteuer anfällt. Ziel der Neuerung ist es, eine einheitliche aktenlose Bearbeitung in der ÜVSt herbeizuführen und damit eine Optimierung der Geschäftsprozesse zu erreichen.

Als weitere notwendige Organisationsänderung erfolgt zeitgleich mit der Einrichtung der ÜVSt die Verlagerung der Steuerfälle von Gesellschaftern von Personengesellschaften in die Allgemeine Veranlagungsstelle.

Welche Finanzämter wann betroffen sind, finden Sie untenstehend zusammengefasst:

  • 02.12.2021: Finanzämter Ingolstadt, Kulmbach, Pfaffenhofen an der Ilm
  • 13.01.2022: Finanzämter Dillingen a. d. Donau, Schrobenhausen mit der ASt Neuburg a. d. Donau
  • 03.02.2022: Finanzämter Dingolfing, Eichstätt, Nürnberg-Nord, Regensburg, Schweinfurt
  • 03.03.2022: Finanzämter Augsburg-Stadt, Ebersberg, Kaufbeuren mit ASt Füssen, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau
  • 05.05.2022: Finanzämter Erding, Fürth, Wolfratshausen-Bad Tölz

Die von den Maßnahmen betroffenen Steuerfälle erhalten eine neue Steuernummer. Eine entsprechende Mitteilung ergeht automatisch. Es wird gebeten, nach dem Umstellungslauf nur noch diese neue Steuernummer zu verwenden. Dies gilt auch für Vollmachten, die in der Vollmachtsdatenbank eingepflegt werden sollen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass aufgrund der Umstellungsarbeiten aus technischen Gründen die Verarbeitung in der Vollmachtsdatenbank in ganz Bayern für den jeweiligen Tag des Umstellungslaufs und den Folgetag ausgesetzt werden muss. An den folgenden Tagen wird daher keine Verarbeitung in der Vollmachtsdatenbank erfolgen:

  • 02.12.2021/03.12.2021
  • 13.01.2022/14.01.2022
  • 03.02.2022/04.02.2022
  • 03.03.2022/04.03.2022
  • 05.05.2022/06.05.2022
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