Bayerisches Landesamt für Steuern: FAQ-Katalog zu RABE
RABE als effiziente und digitale Möglichkeit zur Belegeinreichung wird in wenigen Monaten zur Nutzung zur Verfügung stehen. Bereits jetzt können und sollten Kanzleien beginnen ihre Prozesse darauf auszurichten. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat bereits jetzt einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise der Software, zu den erforderlichen Schritten bei der Implementierung in die Kanzleiprozesse sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet.