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Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 01. Januar 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 01. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (ERechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) ERechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Im FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur ERechnung. Die detaillierte Verwaltungsauffassung kann dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 entnommen werden.

→ Zum FAQ-Katalog

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