Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern: Wegfall der maschinellen Erinnerungsschreiben ab dem VZ 2024
Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wird der automatische Versand der sog. „Besonderen Erinnerung“ eingestellt. Die Einstellung erfolgt im Einvernehmen mit den bayerischen Steuerberaterkammern.
Die Besondere Erinnerung wurde durch die Finanzämter versendet, um steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung aufmerksam zu machen und sie an die rechtzeitige Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an ihren Steuerberater zu erinnern. Die Schreiben wurden per Post nach Abstimmung mit den Finanzamtsbeauftragten verschickt. Ein zielgenauer Versand an die Personen, die tatsächlich ihre Unterlagen noch nicht ihrer steuerlichen Beratung übergeben haben, war und ist jedoch nicht möglich.
Gegenüber der Steuerverwaltung wurde zudem in den letzten Jahren zunehmend Unverständnis über den Versand der Erinnerungsschreiben geäußert (unnötiger bürokratischer Aufwand, Papierverbrauch und Kosten, Eingriff in die Kanzleiorganisation etc.). Die Einstellung der Besonderen Erinnerung stellt damit auch eine konsequente Maßnahme im Sinne des Bürokratieabbaus dar.
Darüber hinaus stehen Steuerkanzleien heute durch die Digitalisierung moderne Kommunikations- und Planungsmöglichkeiten für ihre Aufgabensteuerung zur Verfügung.