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EuGH entscheidet: Sanierungsklausel des § 8c Abs. a KStG keine unzulässige Beihilfe

Am 28. Juni 2018 verkündete der EuGH in vier Urteilen seine Entscheidung zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG (C-203/16 P, C-208/16 P, C-209/16 P und C-219/16 P). Diese stellt nach seiner Auffassung keine europarechtlich unzulässige Beihilfe dar.

Der EuGH erklärte den anderslautenden Beschluss der EU-Kommission vom 26. Januar 2011 für nichtig und hob zwei vorangegangene Urteile des Europäisches Gerichts auf (T-287/11 und T-620/11, beide vom 4. Februar 2016), in welchen es die Klagen zweier Unternehmen als unbegründet zurückgewiesen hatte.

Einige zusammenfassende Hintergrundinformationen finden Sie beigefügt.

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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