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Einführung der Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte

Im Zeitraum Ende 2021 bis Mitte 2024 wird in allen bayerischen Finanzämtern eine Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt) sukzessive eingeführt. In der ÜVSt sollen weitgehend alle Fälle geführt werden, die ausschließlich Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nrn. 4-7 EStG (Überschusseinkünfte) beinhalten und bei denen keine Umsatzsteuer anfällt. Die Einrichtung der ÜVSt hat u. a. zum Ziel, eine einheitliche aktenlose Bearbeitung in diesem Arbeitsbereich herbeizuführen und damit eine Optimierung der Geschäftsprozesse zu erreichen. Als weitere Organisationsänderung erfolgt zeitgleich mit der Einrichtung der ÜVSt die Verlagerung der Steuerfälle von Gesellschaftern von Personengesellschaften von der Veranlagungsstelle für Personengesellschaften in die Allgemeine Veranlagungsstelle.

Die von den Maßnahmen betroffenen Steuerfälle erhalten eine neue Steuernummer. Eine entsprechende Steuernummernmitteilung ergeht automatisch. Es wird gebeten, nach dem Umstellungslauf nur noch diese neue Steuernummer zu verwenden. Dies gilt auch für Vollmachten, die in der Vollmachtsdatenbank eingepflegt werden sollen.

Die nächsten Umstellungstermine werden sein:

  • Am 16.11.2023: Finanzämter Amberg, Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Cham mit Außenstelle Bad Kötzting, Hersbruck, Schwabach und Waldsassen

  • Am 07.12.2023: Finanzämter Forchheim, Lichtenfels und Miesbach

  • Am 15.02.2024: Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. und Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

  • Am 07.03.2024: Finanzämter Coburg, Eggenfelden, Passau mit Außenstellen, Starnberg, Straubing, Uffenheim

  • Am 11.04.2024: Finanzämter Ansbach mit Außenstellen, Bamberg, Grafenau, Hilpoltstein, Kitzingen, Lohr am Main mit Außenstellen

Aufgrund der Umstellungsarbeiten muss aus technischen Gründen die Verarbeitung in der Vollmachtsdatenbank in ganz Bayern für den jeweiligen Tag des Umstellungslaufs und den Folgetag ausgesetzt werden. Das heißt, voraussichtlich am 16.11.2023/17.11.2023, am 07.12.2023/08.12.2023, am 15.02.2024/16.02.2024, am 07.03.2024/08.03.2024 und am 11.04.2024/12.04.2024 wird keine Verarbeitung in der Vollmachtsdatenbank erfolgen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.

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