Grundstücksmarktberichte der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg 2025
Vor Kurzem haben die Gutachterausschüsse der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg die Wertdaten 2025 beschlossen und veröffentlicht. Wie auch bei den beiden vorhergehenden Grundstücksmarktberichten sind die zur Verfügung stehenden Berechnungstools zum Marktbericht gemäß §§ 176 ff BewG zu verwenden. Die Ergebnisse der Berechnungen sind - soweit nicht aufgrund der definierten Stichprobenbegrenzungen (hier sind auch die Hinweise nach ErbStH H B 183 (4) zu beachten) ungeeignet - für die Festsetzung von entsprechenden Grundbesitzwerten für das Finanzamt Augsburg-Land bindend. Der neue Grundstücksmarktbericht ist für Feststellungen für Stichtage ab dem 01.01.2026 anzuwenden, §183 Abs. 2 S. 3, § 188 Abs. 2 S. 1, § 191 Abs. 1 S. 1 ivm § 177 Abs. 2 S. 3 BewG.
Bitte beachten Sie, dass die Gutachterausschüsse der Landratsämter in diesem Zusammenhang lediglich für die Sammlung und Auswertung der relevanten Daten und die technische Entwicklung der Berechnungstools verantwortlich sind. Die Prüfung der steuerlichen Anwendbarkeit obliegt der Finanzverwaltung.