Die Bundessteuerberaterkammer hat diverse Hinweise zu den vereinbaren Tätigkeiten überarbeitet und aktualisiert.
Änderungen ergeben sich bei den allgemeinen Hinweisen für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten und bei den Hinweisen für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, als Nachlassverwaltung und als Vormund, Pfleger oder Betreuer.
Weitere Informationen finden Sie im Berufsrechtlichen Handbuch der BStBK: berufsrecht-handbuch.de
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