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Hygienehinweise für Prüfungen der Steuerberaterkammer München

Vorbehaltlich ggf. anderslautender Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung entfällt ab Montag, den 4. April 2022 für die mündliche Steuerberaterprüfungen die Einhaltung der 3-G-Regelung. Dies bedeutet, dass für die Teilnahme an der Prüfung weder ein Impf- Genesenen- oder Testnachweis vorgelegt werden muss. Bitte beachten Sie: Am Prüfungsort sind außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes weiterhin FFP2-Masken oder Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen.

Für die weiteren Prüfungen der Steuerberaterkammer München beachten Sie bitte die Hinweise in der Ladung.

Erscheinungsdatum:

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