Die Steuerberaterkammer München weist auf die Fälligkeit des Kammerbeitrags 2026 in Höhe von 432 € hin.
Die Allgemeinverfügung zum Kammerbeitrag 2026 wurde heute veröffentlicht und befindet sich hier. Sie stellt den Beitragsbescheid dar und dient als Beleg zur Vorlage beim Finanzamt.
Bitte überweisen Sie Ihren Kammerbeitrag bis zum 28. April 2026 auf das Konto der Steuerberaterkammer München.
Kammermitglieder, die der Steuerberaterkammer München bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, keine Überweisung vorzunehmen.
Geht uns ein SEPA-Lastschriftmandat bis spätestens 10. April 2026 zu, wird Ihr Kammerbeitrag 2026 zum 28. April 2026 eingezogen.
Den Vordruck zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier.
Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir Sie, uns bis spätestens 10. April 2026 zu informieren.
Erscheinungsdatum: