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Antragsfrist bei Kinderbetreuung und Quarantäne auf zwölf Monate verlängert
Wenn Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Erstattung der an den Arbeitnehmer ausgezahlten Entschädigung wegen Verdienstausfall bei Kinderbetreuung oder Quarantäne stellen wollen, hatten Sie hierfür bisher nur drei Monate Zeit. Diese Frist wurde nun durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf zwölf Monate verlängert.