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Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater förderfähig
Von der Coronakrise betroffene KMU und Freiberufler können einen Antrag auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen stellen. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro.
Steuerberater erfüllen die Beratereigenschaft nach der Rahmenrichtlinie (Förderung unternehmerischen Know-hows). Das BMWi hatte bereits in der Vergangenheit ausdrücklich bestätigt, dass Steuerberater grundsätzlich für Beratungen nach der Richtlinie zugelassen sind. Es kommt hier nicht darauf an, dass mehr als 50% ihrer Umsätze aus dem Bereich der Unternehmensberatung kommen müssen.
[Quelle: Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V.]
Nähere Informationen - insbesondere zur Antragstellung - stellt das Bundesamt für für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereit.