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BMF-Schreiben zum steuerfreien Bonus in Höhe von 1.500 €
Wie bereits im Newsletter vom 03.04.2020 angekündigt, besteht die Möglichkeit Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 € steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei auszahlen zu können. Einzelheiten wurden nun im BMF-Schreiben vom 09.04.2020 veröffentlicht.