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BStBK positioniert sich zum Corona-Steuerhilfegesetz und fordert weitere Maßnahmen
In ihrer Stellungnahme 013/2020 vom 22.05.2020 hat sich die Bundessteuerberaterkammer zu dem Gesetzentwurf zum Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drs. 19/19150) sowie zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer verbesserten Verlustverrechnung, (BT-Drs. 19/19134) positioniert. Der BStBK-Präsident, Prof. Dr. Hartmut Schwab, hat an der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen und die Forderungen u. a. erweiterte Verlustverrechnung oder die Einführung einer Corona-Rücklage, um Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen, untermauert.