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Füracker: Fairere Besteuerung für Land- und Forstwirte in Kraft
EU-Kommission gibt Zustimmung für neue Regelung zur Tarifermäßigung // Anträge nach §32c EStG können ab sofort beim Finanzamt gestellt werden.
„Mit der Zustimmung der EU-Kommission konnte eine Erleichterung in der Einkommensteuer für Land- und Forstwirte nun in Kraft treten“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Die Tarifermäßigung ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung in aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren. Starken Gewinnschwankungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe kann so auch bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen werden. „Gerade in der jetzigen schwierigen Zeit ist das eine kleine zusätzliche Erleichterung für unsere Land- und Forstwirte “, so Füracker weiter.
Die Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz umfasst einen Betrachtungszeitraum von drei Veranlagungsjahren. Eine Beantragung ist ab sofort erstmals für den Zeitraum 2014 bis 2016 möglich. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.
Einen Antrag nimmt das zuständige Finanzamt entgegen. Das entsprechende Formular ist auf den Internetseiten der bayerischen Finanzverwaltung abrufbar.
- Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 30.03.20
- Formulare zum Thema "Land- und Forstwirtschaft" bei der bayerischen Finanzverwaltung
[Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat]