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Fristverlängerung für Steuererklärungen 2018
Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, hat soeben verkündet, dass für beratene Fälle die Abgabefrist für Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018, auf Antrag – auch rückwirkend vom 01. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 verlängert wird. Der Antrag muss schlüssig begründet werden.
Der Finanzminister hat zugesagt, dass alle Anträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden. Verspätungszuschläge werden für die Zeit der Fristverlängerung nicht erhoben. Bereits für diesen Zeitraum festgesetzte Verspätungszuschläge werden auf Antrag erlassen.