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Verdienstausfall durch Kinderbetreuung – Merkblatt und Videotutorial der vbw
Seit 30.03.2020 sind Neuregelungen in Kraft getreten, durch die Eltern, die während der Schließungen keine Entgeltansprüche gegen den Arbeitgeber haben, einen Teil ihres Verdienstausfalls vom Staat ersetzt bekommen (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz – IfSG). Erläuterungen zu Detailfragen des Entschädigungsanspruches und zum Antragsverfahren finden Sie im Merkblatt Schul- und Kitaschließungen. Der Umgang mit dem Online-Antrag wird in einem Videotutorial erklärt.