Am 30.06.2023 endet die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Die prüfenden Dritten müssen bis dahin zumindest das Organisationsprofil der Antragsteller angelegt haben. Wie das geht und welche Besonderheiten bei den Schlussabrechnungen zu beachten sind, wird durch Experten aus der Praxis und der Bewilligungsstelle erläutert.
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Programm
Begrüßung
Dr. Ferdinand Rüchardt, Vizepräsident StBK München
Schlussabrechnungen in der Praxis
Magdalena Glück & Andreas Steinberger, ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft
Die Schlussabrechnung aus Sicht der Bewilligungsbehörde
Martin Drognitz, IHK München
Q & A
Die Veranstaltung ist kostenfrei.