Seitenbereiche

Was muss ich tun, um die Vollmachtsdatenbank zu nutzen?

1. Grundausstattung

Internetzugang und Browser
Ein Zugang ist sowohl über den Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer München, als auch über die DATEV SmartCard Classic für Berufsträger möglich. 

  • Zugang über den Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer München
    • Der Mitgliedsausweis ist bei der Steuerberaterkammer München zu beantragen. Ein individualisiertes Antragsformular erhalten Sie per E-Mail unter u.pabel@stbk-muc.de oder telefonisch unter 089 157902-39.
    • Gebühr für die Erstausstellung Kammermitgliedsausweis 25,00 €
    • Gebühr für Folgekarte / Ersatzkammermitgliedsausweis 50,00 €
      (z. B. nötig bei Verlust, Namensänderung sowie Wechsel der hinterlegten E-Mail-Adresse)
    • SmartCard-Lesegerät (bei DATEV und im Handel käuflich zu erwerben)
    • Das DATEV-Sicherheitspaket pro (bei DATEV Kunden bereits installiert) oder das Sicherheitspaket comact VDB (für DATEV-Nichtmitglieder), jeweils in der aktuellen Version

  • Zugang über die DATEV SmartCard Classic für Berufsträger
    • Die SmartCard Classic für Berufsträger erhalten Sie bei der DATEV eG
    • Zusätzlich benötigen Sie ein Kartenlesegerät und eine entsprechende Sicherheitssoftware. Wenn Sie eine SmartCard für Berufsträger im mIdentity-Format haben, entfällt das Kartenlesegerät.
    • Zur Aktivierung der SmartCard Classic für Berufsträger, müssen Sie der Steuerberaterkammer München noch die der Karte zugeordnete User-ID durch Übermittlung des entsprechenden Screenshots aus dem VDB- bzw. DATEV-Sicherheitspaket per E-Mail mitteilen. Ein Formular für die Übermittlung finden Sie hier.

2. Registrierung und Nutzungsvertrag

  • Aufrufen der Vollmachtsdatenbank über die Internetseite der Steuerberaterkammer München, Mitgliederbereich unter
    http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/vollmachtsdatenbank.html
  • Registrierung bzw. Zugang zu dem eigenen Bereich in der Vollmachtsdatenbank sind nur mit dem Kammermitgliedsausweis der Steuerberaterkammer München oder der registrierten SmartCard Classic für Berufsträger der DATEV möglich.
  • Ist ein Berufsträger für mehrere Kanzleien vertretungsberechtigt, so muss jede Kanzlei einzeln registriert werden.
  • Der Vertrag über die Nutzung der VDB wird nach dem Ausfüllen und Fertigstellen automatisch an die Bundessteuerberaterkammer übermittelt.

Weitere Informationen zur Vollmachtsdatenbank, sowie zur Registrierung finden Sie hier.

3. Erfassen und Übermitteln der Vollmachten an die Finanzverwaltung

  • Einholen einer amtlichen Standardvollmacht für steuerliche Zwecke von den Mandanten (Steuerarten und sonstige Angelegenheiten, für die die Vollmachtsdatenbank nicht gelten soll, müssen angekreuzt werden)
  • Das Beiblatt muss bei Erteilung der Vollmacht ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben werden. (Kommen später weitere Steuernummern hinzu, genügt eine Ergänzung des Beiblatts ohne Unterschrift des Mandanten.)
  • Eingabe der Vollmachtsinhalte in die VDB (muss Papiervollmacht entsprechen. Hat ein Bevollmächtigter die ihm schriftlich erteilte Vollmacht gescannt und bewahrt er den Scan nach den berufsrechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß auf, darf die schriftliche Originalvollmacht vernichtet werden, ansonsten ist die Papiervollmacht Original aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzverwaltung vorzuzeigen)
  • Anstoßen der Übermittlung der Vollmachten an Finanzverwaltung (erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages mit der Bundessteuerberaterkammer möglich)

Weitere Informationen zum amtlichen Vollmachtsformular finden Sie im Merkblatt zum amtlichen Vollmachtsformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.