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Geldwäschegesetz: Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA)

Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftige von den Verpflichteten des Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Erscheinungsdatum:

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