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Länder mit hohem Geldwäscherisiko und unter FATF-Beobachtung (Stand 08.11.2021)

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/37 vom 7. Dezember 2020).

Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen zudem weitere Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF. Die unter Beobachtung stehenden Länder hat die FATF zuletzt in einer Mitteilung vom 21. Oktober 2021 veröffentlicht („graue Liste“). Ebenso hat die FATF in einer Mitteilung vom gleichen Tag die Länder veröffentlicht, die einer Aufforderung zum Handeln unterliegen („schwarze Liste“ – Stand: 21. Februar 2021).

Weitere Informationen finden Sie unter www.fatf-gafi.org.

Die Listen zusammengefasst in einer Übersicht finden Sie hier.

Erscheinungsdatum:

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