Am 25. August 2022 wurde durch die FATF (Financial Action Task Force) der Schlussbericht zur Deutschlandprüfung veröffentlicht. Bezüglich des Bereichs der (steuer-)rechtsberatenden Berufe wird insbesondere weiterhin eine Problematik bzgl. der niedrigen Verdachtsmeldezahlen sowie der damit im Zusammenhang zu sehenden beruflichen Verschwiegenheitspflicht gesehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach der Übergangsvorschrift des § 59 Abs. 6 GwG eine Registrierungspflicht mit dem Tag der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, der vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wird, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2024, besteht. Es wird daher empfohlen, sich zeitnah zu registrieren.
→ FATF Schlussbereicht Deutschland
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