Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf enthält dieser mehrere wichtige Verbesserungen für die Steuerberaterkammern und den Berufsstand.
Besonders positiv ist der geplante automatisierte Zugang zum Transparenzregister für Steuerberater. Dieser soll über ein automatisiertes Verfahren beziehungsweise eine IT-Schnittstelle erfolgen und die Digitalisierung geldwäscherechtlicher Prozesse in den Kanzleien erleichtern. Voraussetzung bleibt, dass die Einsichtnahme der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten dient.
Auch die Befugnisse der koordinierenden Stellen der Länder wurden konkretisiert und deutlich begrenzt. Statt eines umfassenden Koordinierungsauftrags stehen nun vor allem der Informationsaustausch, die Zusammenarbeit und einzelne Unterstützungsaufgaben im Mittelpunkt.
Die Informationsübermittlungspflichten wurden ebenfalls entschärft. Steuerberaterkammern sollen nicht von den erweiterten Übermittlungspflichten gegenüber den koordinierenden Stellen erfasst werden. Zudem werden die Aufsichtsbehörden stärker in die nationale Risikoanalyse eingebunden. Eigene sektorale Risikoanalysen sind nur noch vorgesehen, wenn sie erforderlich sind.
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