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Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden

Mit Beschluss vom 05.02.2021 hat das VG Berlin entschieden, dass aufgrund der GwGMeldV-Immobilien Rechtsanwälte und Notare Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen nach dem Geldwäschegesetz melden müssen. 
Steuerberater sind ebenfalls vom Anwendungsbereich der GwGMeldV-Immobilien erfasst.

Die Handreichung der Steuerberaterkammer München zur GwGMeldV-Immobilien finden Sie hier.

Zur Pressemitteilung: Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden (Nr. 8/2021) - Berlin.de

Erscheinungsdatum:

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