Mit Beschluss vom 05.02.2021 hat das VG Berlin entschieden, dass aufgrund der GwGMeldV-Immobilien Rechtsanwälte und Notare Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen nach dem Geldwäschegesetz melden müssen.
Steuerberater sind ebenfalls vom Anwendungsbereich der GwGMeldV-Immobilien erfasst.
Die Handreichung der Steuerberaterkammer München zur GwGMeldV-Immobilien finden Sie hier.
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