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Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz

Die Steuerberaterkammer München hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Mitglieder der Steuerberaterkammer München gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet (Hinweisgeberstelle gem. § 53 Abs. 1 GwG).

Die Hinweisgeberstelle nimmt ausschließlich postalisch unter:

Steuerberaterkammer München
Hinweisgeberstelle GwG
Nederlinger Straße 9
80638 München

(anonyme) Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer München richten.

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