Seitenbereiche

Befreiung von der Prüfung

Gemäß § 38 StBerG können sich bestimmte Personengruppen von der Prüfung befreien lassen. § 39, Abs. 1 StBerG sieht einen Gebühr von 200,00 Euro vor, die bei Antragsstellung zu entrichten ist.

Der Antrag auf Befreiung ist auf einem Formular zu stellen. Dieser Antrag ist kostenpflichtig.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung grundsätzlich erfüllen oder nicht, sich aber vor einer evtl. Kündigung Sicherheit verschaffen wollen, können Sie auch eine verbindliche Auskunft stellen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.