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Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit

Mit der Bestellung zum Steuerberater sind Sie automatisch Pflichtmitglied in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Sie werden dann mit Ihren Einnahmen aus der steuerberatenden Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung befreit. Auch wenn Sie bereits wegen Ihrer früheren Berufstätigkeit etwa als Angestellter in das Versorgungswerk gezahlt haben, wenden Sie sich an die BRAStBV, um die Höhe und Modalitäten der Beitragszahlungen abzusprechen. Das Versorgungswerk sichert Ihnen eine Alters- sowie eine Witwen- und Waisenrente.
Das Versorgungswerk bietet Ihnen auch einen Berufsunfähigkeitsschutz für den Fall der 100% Berufsunfähigkeit. Um Berufsunfähigkeitsleistungen vom Versorgungswerk zu erhalten, müssen Sie ihre Bestellung zurückgeben. Daher mag es ratsam sein, sich um eine Absicherung der teilweisen Berufsunfähigkeit auf dem privaten Versicherungsmarkt zu kümmern.

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