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Berufshaftpflichtversicherung

Sie tragen als Selbständiger nicht nur Ihr eigenes Existenzrisiko, sondern stehen auch für Ihre Arbeit ein. Sie haften Ihren Mandanten für Fehler in der Beratung. Immer kompliziertere Steuergesetze, eine Fülle von Neuregelungen und eine zuweilen voll zu Lasten des Steuerberaters gehende Rechtsprechung vergrößern die Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Haftungsgefahr. Das Gesetz schreibt daher eine Berufshaftpflichtversicherung vor (§ 67 Abs. 1 StBerG, § 51 DVStB). Die Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten beruflichen Pflichten eines Steuerberaters. Ohne Versicherung wird die Bestellung widerrufen.

Berufsausübungsgesellschaften sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Lediglich angestellte oder ausschließlich als freie Mitarbeiter tätige Steuerberater brauchen keine eigene Berufshaftpflichtversicherung, wenn sie in die Versicherung des Arbeit- bzw. Auftraggebers eingeschlossen sind.

Wir können als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Versicherungsunternehmen besonders empfehlen. Im Downloadbereich ist aber eine Liste von einigen Versicherungsgesellschaften eingestellt, die eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Deckungsanfrage direkt an diese oder an Ihren Versicherungsmakler.

Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen

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