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Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) über beSt zurücksenden

Mit dem beSt ist die sichere Kommunikation im EGVP-Verbund und hier für den Berufsstand auch mit den Finanzgerichten sichergestellt. Natürlich können Sie mit dem beSt auch ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), das von einem Gericht angefordert wird, abgeben.

In bestimmten Fällen fordern (Finanz-)Gerichte ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) an. Mit diesem bestätigen Berufsträger die Kenntnisnahme einer eingegangenen Nachricht.

Die Abgabe oder Ablehnung des eEB hat gemäß § 23 Abs. 1 BOStB i. V. m. § 23 Abs. 5 BOStB unverzüglich zu erfolgen.

Wie Sie ein eEB mit der COM Vibilia StB-Edition erstellen und versenden, erfahren Sie in dem Dokument „eEB erstellen in der COM Vibilia StB-Edition“ unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/fileadmin/user_upload/Selbsthilfemedien/Steuerberaterplattform-eEB.pdf.

Nutzen Sie das beSt über eine Fachsoftwarehersteller-Schnittstelle, wenden Sie sich für Fragen zum eEB bitte direkt an den zuständigen Service und Support.

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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