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Unwetter und Flutkatastrophe 2021: Soforthilfen können ab sofort beantragt werden

Die jüngste Flutkatastrophe hat in Teilen Bayerns erhebliche Schäden angerichtet. „Wir lassen die Menschen in dieser schweren Situation nicht im Stich. Ab sofort können Soforthilfen beantragt werden. Wir helfen schnell und unbürokratisch - aufwändige Nachweise sind nicht erforderlich“, kündigte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an. Die Landkreise Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof waren besonders schwer durch die Flutkatastrophe betroffen. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist zunächst das jeweilige Landratsamt. Entsprechende Formulare können bei den zuständigen Behörden direkt ausgefüllt und abgegeben werden. 
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Gebietskulisse für Soforthilfen wird ergänzt - Auch Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und Stadt Ansbach können Soforthilfen beantragen
Aufgrund weiterer Wetterdaten der Fachbehörden und Meldungen der Behörden vor Ort sowie nach Beschlüssen des Bayerischen Landtags wird die Gebietskulisse für Soforthilfen ergänzt. Damit können auch Hochwasser-Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und der Stadt Ansbach ab Freitag, den 23. Juli 2021 Soforthilfen beantragen.
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Soforthilfen auch für Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg
Für Betroffene des Unwetters in den Landkreisen Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg im Juli wird Gebietskulisse für Hochwasser-Soforthilfen erweitert.
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