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Steuerberaterprüfung

Die Steuerberaterkammer organisiert die Steuerberaterprüfung sowie die Eignungsprüfung, erteilt Befreiungen von der Steuerberaterprüfung sowie verbindliche Auskünfte.

Nach wie vor handelt es sich bei der Steuerberaterprüfung um eine Staatsprüfung. Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss bewertet. Dieser Prüfungsausschuss wird vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eingesetzt.

Weitere Informationen zum Berufsweg Steuerberater*in finden Sie zudem im Hochschul- und Studienführer der Bundessteuerberaterkammer im Downloadbereich. 

Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist ausschließlich über das Online-Antragsportal Startseite - Antragsportal StBK mit Online-Ausweis zu stellen. Ohne ordnungsgemäße Antragsstellung über das Online-Antragsportal ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Die schriftliche Prüfung kann in Bayern ab dem Prüfungsjahr 2026 auch digital mittels Laptop geschrieben werden. Die Entscheidung, ob die Prüfung digital oder auf Papier abgelegt werden soll, ist verbindlich im Rahmen des Antrages auf Zulassung zur Prüfung zu treffen. Den Link zum Prüfungsprogramm für das Anfertigen von Testklausuren sowie weitere Informationen zur digitalen schriftlichen Prüfung finden Sie in dem Merkblatt „Hinweise digitale Steuerberaterprüfung“.

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