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Vollmachtsdatenbank

Hinweis zur VDB – Bescheid­bekanntgabeweg
Im Zusammenhang mit der seit dem 01.06.2026 möglichen Umstellung des Bescheid­bekanntgabe­wegs nehmen derzeit viele Steuer­berater­innen und Steuer­berater entsprechende Anpassungen in der Vollmachtsdatenbank vor. Dadurch kommt es bei der Finanz­verwaltung aktuell zu einem erhöhten Bearbeitungs­aufkommen. Die Verarbeitung der übermittelten Änderungen kann daher mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich.
 

Neue VDB ab 01.06.2026 - Entscheidung zur elektronischen Bescheid­bekanntgabe in Bestands­vollmachten notwendig
Für Vollmachten mit postalischer Bekanntgabe, die vor dem 29.04.2026 angelegt wurden (Bestands­vollmachten), wurde am 01.06.2026 der Bescheid­bekanntgabe­weg zurückgesetzt. Grund dafür ist die Änderung des § 122a AO. Die Gültigkeit der Vollmachten ist dadurch nicht beeinflusst - aber für diese Vollmachten ist eine erneute Bestätigung des Bekanntgabe­wegs (elektronisch oder postalisch) bis spätestens Ende September 2026 notwendig.
 

Wie Sie dazu Vorgehen und weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier

 

Die Vollmachtsdatenbank ist seit dem 01.07.2020 im Eigenbetrieb durch die Bundessteuerberaterkammer.

Umfirmierung und Umwandlung

Alle Informationen der Bundessteuerberaterkammer zur Vollmachtsdatenbank und die benötigten Formulare für eine Umfirmierung und Umwandlung erhalten Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie im DATEV-Hilfe-Center unter Dok.-Nr. 1071161 “Allgemeine Informationen der DATEV bei Umfirmierung“, hier.

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