Vollmachtsdatenbank
Bei Schwierigkeiten mit der VDB
Hinweis zur VDB – Bescheidbekanntgabeweg
Im Zusammenhang mit der seit dem 01.06.2026 möglichen Umstellung des Bescheidbekanntgabewegs nehmen derzeit viele Steuerberaterinnen und Steuerberater entsprechende Anpassungen in der Vollmachtsdatenbank vor. Dadurch kommt es bei der Finanzverwaltung aktuell zu einem erhöhten Bearbeitungsaufkommen. Die Verarbeitung der übermittelten Änderungen kann daher mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich.
Neue VDB ab 01.06.2026 - Entscheidung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe in Bestandsvollmachten notwendig
Für Vollmachten mit postalischer Bekanntgabe, die vor dem 29.04.2026 angelegt wurden (Bestandsvollmachten), wurde am 01.06.2026 der Bescheidbekanntgabeweg zurückgesetzt. Grund dafür ist die Änderung des § 122a AO. Die Gültigkeit der Vollmachten ist dadurch nicht beeinflusst - aber für diese Vollmachten ist eine erneute Bestätigung des Bekanntgabewegs (elektronisch oder postalisch) bis spätestens Ende September 2026 notwendig.
Wie Sie dazu Vorgehen und weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.
Die Vollmachtsdatenbank ist seit dem 01.07.2020 im Eigenbetrieb durch die Bundessteuerberaterkammer.
Die folgenden Dokumente sind zu beachten
Umfirmierung und Umwandlung
Alle Informationen der Bundessteuerberaterkammer zur Vollmachtsdatenbank und die benötigten Formulare für eine Umfirmierung und Umwandlung erhalten Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie im DATEV-Hilfe-Center unter Dok.-Nr. 1071161 “Allgemeine Informationen der DATEV bei Umfirmierung“, hier.