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Änderungen zur 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 16. April 2021

Am 16. April 2021 wurden die durch den Bayerischen Ministerrat beschlossenen Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) verkündet. Diese gelten ab dem 17. April und bis zum 09. Mai 2021.

>> Begründung zur Änderungsverordnung

>> Zur konsolidierten Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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