15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen
Mit dem Beschluss der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten weitere Verschärfungen im Freistaat in Kraft. Darunter die Ausweitung der 2-G- und 2-G-Plus-Regelung sowie Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Welche Regelungen seit heute gelten hat die IHK in ihrem Beitrag für Sie zusammengefasst.