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15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen

Mit dem Beschluss der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten weitere Verschärfungen im Freistaat in Kraft. Darunter die Ausweitung der 2-G- und 2-G-Plus-Regelung sowie Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Welche Regelungen seit heute gelten hat die IHK in ihrem Beitrag für Sie zusammengefasst.

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