„Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen“ - Neufassung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020
Das BMF hat das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 nach Einfügung des § 3 Nr. 11a in das EStG mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 neu gefasst. Das BMF-Schreiben enthält Ausführungen zur 1.500-Euro-Corona-Prämie sowie zu arbeitgeberseitig geleisteten Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld. Das BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 09. April 2020.