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Absenkung des USt-Satzes - Behandlung des Pfandgeldes

In einem Schreiben des BMF an den Deutschen Brauer-Bund e.V. wird mitgeteilt, dass Pfandgeld im Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 mit 16 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden kann, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer mit dem Steuersatz von 16 Prozent korrigiert und diese Abrechnungsmethode auch für Pfandgelder ab dem 1. Januar 2021, dann mit Steuersatz von 19 Prozent, angewendet wird.

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