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Anspruch Kinderkrankengeld verdoppelt - Entlastung für berufstätige Eltern

Für dieses Jahr wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Der Bundesrat hat die Regelung gebilligt. Sie soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

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