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Arbeitszeiterleichterungen für kritische Infrastruktur

Auf der Konferenz von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten am 07. Januar 2022 wurde vereinbart, aufgrund der Omikron-Welle befürchtete Personalengpässe im Bereich der kritischen Infrastruktur unter anderem durch die Nutzung von Ausnahmen bei der Höchstarbeitszeit aufzufangen. Zur Umsetzung in Bayern hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales den bayerischen Bezirksregierungen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgegeben, die seit dem 21. Januar 2022 bis zum 19. März 2022 gelten.

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