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Auswirkungen des Lockdowns auf Steuerberater

Der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder sieht ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 einen „harten Lockdown“ vor.  Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die einzelnen Maßnahmen weiter konkretisiert.

Steuerberater sind NICHT von Schließungen betroffen. Sie können Ihren Kanzleibetrieb fortführen. Soweit irgend möglich sollte auf Homeoffice und kontaktlosen Austausch mit den Mandanten zurückgegriffen werden. Sollte das persönliche Zusammentreffen mit Kollegen, Mitarbeitern und Mandanten nötig sein, sollte ein Sicherheitsabstand von 1,5 m gewahrt werden und/oder eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden.

Im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 werden Schulen und Kindertagesstätten grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird gemäß dem Beschluss der Staatsregierung sichergestellt.

Als Organe der Steuerrechtspflege sind Steuerberater in Bayern bereits seit April 2020 Teil der kritischen Infrastruktur. Damit konnten Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie ihre Kanzleimitarbeiter ab dem 27. April 2020 ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auch nach den heutigen Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung ist davon auszugehen, dass Steuerberater auch in diesem neuerlichen Lockdown Zugang zur Kindernotbetreuung haben werden. Die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales, für Unterricht und Kultus sowie das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werden zu den Beschlüssen der Staatsregierung Bekanntmachungen erlassen und diese konkreter ausgestalten. Wir werden die Entwicklungen weiter verfolgen und Sie umgehend informieren.

→ Zum Bericht aus der heutigen Kabinettsitzung

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