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Bars und Kneipen dürfen auch innen wieder öffnen

Am 23. Juli hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Schließung von Bars und Kneipen vorläufig außer Kraft gesetzt. Auch reine Schankwirtschaften dürfen ihre Innenräume demnach ab sofort wieder öffnen. Damit werden Schankwirtschaften nun Speiselokalen gleichgesetzt. Zur Bekämpfung der Infektionsgefahr kämen laut VGH mildere Mittel als Schließungen in Betracht - z. B. Hygienekonzepte, Alkoholverbot ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen.

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