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Bay. Gesundheitsministerium bestätigt, Steuerberaterinnen und Steuerberater gehören zur Priorisierungsgruppe 3

Die Steuerberaterkammer München erreichen immer wieder Meldungen, dass einzelne Impfzentren die Zugehörigkeit von Steuerberaterinnen und Steuerberatern zur Priorisierungsgruppe 3 nicht anerkennen. Wir haben daher eine klarstellende Bestätigung beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angefordert und erhalten. Steuerberaterinnen und Steuerberater haben nach § 4 Absatz 1 Nr. 4 b) CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität. Gerne können Sie sich im Bedarfsfall auf diese Bestätigung berufen.

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