Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktualisiert
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist erweitert worden. Es gibt nun in ihrem § 1a Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Zusätzlich können ab dem 21. Mai 2021 wieder Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, auch zu touristischen Zwecken, etc. zugelassen werden.