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Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktualisiert

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist erweitert worden. Es gibt nun in ihrem § 1a Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Zusätzlich können ab dem 21. Mai 2021 wieder Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, auch zu touristischen Zwecken, etc. zugelassen werden.

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