Bayerisches Gesundheitsministerium veröffentlicht Richtlinien für die Gewährung eines Pflege- und Rettungskräftebonus
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in der o. g. Bekanntmachung vom 30.04.2020 die Richtlinien für den Corona-Pflegebonus veröffentlicht. Der Bonus kann Personen gewährt werden, die in Bayern im Bereich der Langzeitpflege, der Behindertenhilfe, einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik pflegerisch oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungswesen tätig sind.