Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. September 2021
Mit Beschluss des Bayerischen Ministerrats treten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einige Lockerungen in Kraft. Hierzu zählen die Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 29. Oktober 2021, der Entfall der Maskenpflicht im Unterricht, die Öffnung von Clubs und Diskotheken mit „3G plus“ sowie die Aufhebung des Verbots von Volksfesten.