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Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird verlängert

Der Koalitionsausschuss hat am 25.08.2020 beschlossen, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Dies soll für Betriebe gelten, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Maximal soll es Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 geben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

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