BGH-Urteil: Corona-Hilfe darf nicht wegen alter Schulden gepfändet werden
Selbstständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Corona-Soforthilfe keine alten Schulden begleichen. Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof. Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugriff.