BMF-Schreiben vom 15.04.2020: Konsultationsvereinbarung mit der Republik Österreich zu Grenzpendlern
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützungen bezüglich Grenzpendlern und Grenzgängern wurde mit der Republik Österreich am 15. April 2020 die Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, unterzeichnet.