Seitenbereiche

BStBK fordert Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen

In ihrer Eingabe vom 19. Februar 2021 fordert die Bundessteuerberaterkammer erneut gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie dem Bundesamt für Justiz eine Fristverlängerung für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen um mindestens zwei weitere Monate. Zudem wird gefordert, dass kein Ordnungsgeldverfahren nach § 355 HGB vor dem 01. Mai 2021 eingeleitet wird.

Die Eingabe erfolgt ergänzend zu vorangehendem Schreiben vom 19. November 2020. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informiert halten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.